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EU-Verpackungsverordnung: Wir stellen den Versand ins EU-Ausland ein

Ball One wird den direkten Versand an Kunden im EU-Ausland vorerst einstellen. Diese Entscheidung fällt uns nicht leicht, denn natürlich möchten wir unsere Produkte auch weiterhin Kunden und Vereinen außerhalb Deutschlands anbieten. Hintergrund ist die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR und vor allem der erhebliche organisatorische und finanzielle Aufwand, der für kleine Unternehmen beim grenzüberschreitenden Versand entsteht.

Worum geht es bei der neuen EU-Verpackungsverordnung?

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung, offiziell Regulation (EU) 2025/40 beziehungsweise Packaging and Packaging Waste Regulation – kurz PPWR. Sie schafft einen einheitlicheren europäischen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Ein wichtiger Bestandteil ist die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, international als Extended Producer Responsibility oder EPR bezeichnet.

Das Prinzip dahinter finden wir ausdrücklich richtig: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, soll sich auch an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling dieser Verpackungen beteiligen. Die Kosten sollen also nicht ausschließlich bei Kommunen und Verbrauchern hängen bleiben, sondern zumindest teilweise von den Unternehmen getragen werden, die Verpackungen auf den Markt bringen.

Genau dieses Prinzip gilt in Deutschland bereits seit Jahren. Ball One ist entsprechend registriert und beteiligt seine relevanten Verpackungsmengen an einem Entsorgungssystem.

Das Problem entsteht beim Versand in andere EU-Länder

Schwierig wird es für kleine Onlineshops beim grenzüberschreitenden Versand.

Liefert ein deutsches Unternehmen verpackte Waren direkt an einen Endkunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat, kann es dort selbst zum verantwortlichen „Hersteller“ im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung werden. Das betrifft nicht nur klassische Privatkunden. Auch die direkte Lieferung an einen gewerblichen Endabnehmer kann darunterfallen.

Die Konsequenz: Die Verpackungspflichten lassen sich nicht einfach vollständig über die deutsche Registrierung erledigen.

Die verschiedenen EPR-Systeme bleiben weiterhin national organisiert. Unternehmen müssen daher prüfen, in welchen Ländern sie registrierungspflichtig sind, welche Meldungen verlangt werden und ob sie sich dort an einem Entsorgungssystem beziehungsweise einer Herstellerorganisation beteiligen müssen. Die IHK Region Stuttgart weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine EU-weite Registrierungsstelle für diese EPR-Pflichten gibt.

Genau hier liegt für uns das Problem.

20 kleine Auslandssendungen können mehr Aufwand verursachen als tausende Sendungen in Deutschland

Bei Ball One machen Bestellungen aus anderen EU-Ländern nur einen sehr kleinen Anteil des Gesamtgeschäfts aus.

In Deutschland zahlen wir bei unserem derzeitigen Systemanbieter bereits einen Mindestbetrag von rund 40 Euro pro Jahr – unabhängig davon, ob unsere tatsächliche Verpackungsmenge diesen Betrag wirtschaftlich vollständig ausschöpft.

Das ist für den deutschen Markt kein Problem. Hier wickeln wir den Großteil unserer Bestellungen ab und selbstverständlich sollen auch die durch unsere Versandverpackungen verursachten Recyclingkosten berücksichtigt werden.

Wenn jedoch für einzelne EU-Länder zusätzliche Registrierungen, Systemverträge, Meldungen und gegebenenfalls weitere Dienstleister notwendig werden, sieht die Rechnung vollkommen anders aus.

Bei einem Land, in das vielleicht nur einige wenige Artikel pro Jahr verschickt werden, können bereits die Fixkosten der Verpackungs-Compliance einen erheblichen Teil oder sogar den gesamten Gewinn dieser Bestellungen aufzehren.

Hinzu kommt der administrative Aufwand. Die Anforderungen, Ansprechpartner, Register und Entsorgungssysteme unterscheiden sich weiterhin von Land zu Land. Die PPWR harmonisiert zwar verschiedene Rahmenbedingungen, die praktische EPR-Abwicklung bleibt jedoch mitgliedstaatbezogen.

Warum gibt es dafür keinen One-Stop-Shop?

Genau das ist für uns schwer nachvollziehbar.

Beim europäischen Umsatzsteuerrecht gibt es mit dem One-Stop-Shop bereits ein Verfahren, über das Unternehmen bestimmte Umsatzsteuerpflichten für verschiedene EU-Länder zentral abwickeln können.

Eine vergleichbare Lösung wäre auch bei der Verpackungslizenzierung hilfreich: Verpackungsmengen einmal zentral melden, die entsprechenden Gebühren bezahlen und die Verteilung anschließend innerhalb der EU organisieren.

Bei der EPR für Verpackungen existiert eine solche zentrale Lösung derzeit jedoch nicht. Stattdessen bleiben nationale Registrierungen und nationale Systeme bestehen.

Dass dieser Verwaltungsaufwand ein Problem darstellt, ist inzwischen auch auf europäischer Ebene angekommen. Die EU-Kommission hat bereits Vorschläge zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen vorgelegt. Unter anderem soll die geplante Verpflichtung, in anderen Mitgliedstaaten jeweils einen eigenen EPR-Bevollmächtigten einzusetzen, gelockert beziehungsweise ausgesetzt werden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist mit Stand August 2026 allerdings noch nicht abgeschlossen.

Das grundlegende Problem der verschiedenen nationalen EPR-Systeme wäre damit ohnehin noch nicht vollständig beseitigt.

Umweltschutz ist nicht das Problem

Uns ist an dieser Stelle eine Sache besonders wichtig: Wir kritisieren nicht die Herstellerverantwortung an sich.

Im Gegenteil.

Wer Kartons, Kunststoffverpackungen, Füllmaterial oder andere Verpackungen in Umlauf bringt, sollte sich auch an deren Entsorgung und Recycling beteiligen. Das Verursacherprinzip ist sinnvoll und richtig.

Unsere Kritik richtet sich deshalb nicht gegen die Kosten des Recyclings, sondern gegen die organisatorische Umsetzung bei kleinen grenzüberschreitenden Warenströmen.

Wenn für wenige Bestellungen in einem Mitgliedstaat zusätzliche Verträge, Registrierungen, Meldungen und fixe jährliche Kosten entstehen, wird der Verkauf dorthin für kleine Händler schnell unwirtschaftlich. Große Versandhändler können solche Compliance-Kosten auf Millionen Sendungen verteilen. Bei kleinen Unternehmen funktioniert das nicht.

Deshalb stellen wir den EU-Auslandsversand vorerst ein

Aus diesem Grund haben wir uns schweren Herzens dazu entschieden, den direkten Versand von Ball One in andere EU-Mitgliedstaaten vorerst einzustellen.

Bestellungen und Lieferungen innerhalb Deutschlands sind davon selbstverständlich nicht betroffen.

Wir hoffen, dass die Europäische Union die bestehenden EPR-Systeme zukünftig stärker vereinheitlicht und insbesondere für kleine Unternehmen eine zentrale Lösung schafft. Ein System nach dem Vorbild des One-Stop-Shops könnte unserer Ansicht nach sowohl die Finanzierung des Recyclings sicherstellen als auch verhindern, dass kleine Händler den grenzüberschreitenden Versand vollständig einstellen.

Denn genau das sollte eigentlich nicht das Ergebnis eines europäischen Binnenmarktes sein.

Sollten die Regelungen künftig vereinfacht werden und eine wirtschaftlich sinnvolle zentrale Abwicklung möglich sein, werden wir selbstverständlich prüfen, den Versand in andere EU-Länder wieder aufzunehmen.

Stand: 11. August 2026. Die rechtlichen Regelungen zur PPWR und zu ihrer nationalen Umsetzung befinden sich teilweise weiterhin in Entwicklung.


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Erstellt: 11. August 2026
Überarbeitet: 11. August 2026
von Paul Schmidt

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